Luftdichtheit ist seit DIN 4108-7 (11/1996) Stand der Technik und nach deren Veröffentlichung im Bundesanzeiger Nr. 140 vom 31.07.1998 anerkannte Regel der Technik zur Wärmeschutzverordnung 1995. Die unaufgeforderte Ausführung der Luftdichtheit durch Verarbeiter und Bauleiter wird demnach vorausgesetzt, der Bauherr hat das Recht auf ein luftdichtes Gebäude.
Wir bieten folgende Leistungen an:
Verfahren A (Gebäude im endgültigen Nutzungszustand) Bestimmung des n50 Wertes
Leckagesuche
Verfahren B (vorgezogene Prüfung des Gebäudes) Bestimmung des n50 Wertes
Zertifikat
Prüfprotokoll
Gutachten
Flächen- und Volumenermittlung bei fehlenden Unterlagen
Um Ihnen ein individuell zugeschnittenes Angebot erstellen zu können, sollten mit uns telefonisch die Rahmenbedingungen abgeklärt werden. Wir lassen Ihnen dann weitere Informationen und ein unverbindliches Angebot zukommen.
Architekturbüro Klaßen GmbH
Geschäftsführer: Dipl.-Ing. (FH) Architekt Markus Klaßen
Mitglied der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz