Luftdichtheit ist seit DIN 4108-7 (11/1996) Stand der Technik und nach deren Veröffentlichung im Bundesanzeiger Nr. 140 vom 31.07.1998 anerkannte Regel der Technik zur Wärmeschutzverordnung 1995. Die unaufgeforderte Ausführung der Luftdichtheit durch Verarbeiter und Bauleiter wird demnach vorausgesetzt, der Bauherr hat das Recht auf ein luftdichtes Gebäude.

Wir bieten folgende Leistungen an:

Verfahren A (Gebäude im endgültigen Nutzungszustand) Bestimmung des n50 Wertes

Leckagesuche

Verfahren B (vorgezogene Prüfung des Gebäudes) Bestimmung des n50 Wertes

Zertifikat

Prüfprotokoll

Gutachten

Flächen- und Volumenermittlung bei fehlenden Unterlagen

Um Ihnen ein individuell zugeschnittenes Angebot erstellen zu können, sollten mit uns telefonisch die Rahmenbedingungen abgeklärt werden. Wir lassen Ihnen dann weitere Informationen und ein unverbindliches Angebot zukommen.

Architekturbüro Klaßen GmbH

Geschäftsführer: Dipl.-Ing. (FH) Architekt Markus Klaßen

Mitglied der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen

Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz