Baubetreuung  und  Baubegleitung

Bei der Gebäudeübergabe eines Neubaus oder Altbaus sind die Planungsunterlagen des betreffenden Bauobjektes auf Vollständigkeit und Richtigkeit hin zu überprüfen.

Ein Abgleich mit dem Bauobjekt und dessen technische Überprüfung  erfolgt dann im zweiten Schritt einmalig bei einer Baubetreuung und bei der Baubegleitung fortwährend. Eine Beratung durch den Sachverständigen als technischen Beistand während der Abnahme kann auch kurzfristig anberaumt werden.

Der Einsatz eines Sachverständigen sollte im Vorfeld durch das Studieren der Aktenlage (Planungsunterlagen) so ermöglicht und abgestimmt sein, dass dieser kostengünstig und gezielt erfolgen kann. Die Prüfung von Planungsunterlagen und Bauantragsunterlagen erfolgt auf der zuvor vertraglich definierten Stundenhonorarbasis.

                                                                             dazu siehe unter Kosten und Kontaktformular

Prüfung der Luftdichtheit durch eine Blower-Door Messungen gemäß DIN EN 13829 nach Verfahren A oder  B

Die Prüfung der Luftdichtheit durch eine Blower-Door Messungen gemäß DIN EN 13829 nach Verfahren A oder  B ist aufgrund des Arbeits- und Durchführungsaufwandes, den das zu messende Bauobjekt verlangt, sehr unterschiedlich.

Durch die Zusendung von vorhandenen Planungsunterlagen (neue oder alte Bauzeichnungen aus Bestand) ist es möglich, dass ein Angebot erstellt werden kann. Der Einsatz von Leckagegeräten wird im Vorfeld besprochen und die zusätzlich anfallenden Kosten vertraglich geregelt. Als Leckagegeräte sind das Thermoanemometer, der Nebelgenerator (Fogger) und die Thermokamera zu nennen.

Im Vorfeld werden alle Absprachen über den Einsatz von Messgeräten und Messverfahren detailliert besprochen und vertraglich definiert.

                                                                              dazu siehe unter Kosten und Kontaktformular

Überprüfung von Feuchteschäden im Hochbau und Beratung zur Schimmelpilzbekämpfung

Die Lokalisierung und Bewertung einer Bauteildurchfeuchtung benötigt den Einsatz von Ortungsgeräten. Der Einsatz dieser Geräte sollte im Vorfeld durch ein Studieren der Aktenlage (Planungsunterlagen) so abgestimmt sein, dass dieser kostengünstig und gezielt erfolgen kann. Das Angebot zur Lokalisierung erfolgt auf der zuvor vertraglich definierten Stundenhonorarbasis.

                                                                               dazu siehe unter Kosten und Kontaktformular

Kontrolle, Überprüfung oder Erstellung von Energiebedarfsberechnungen

Die Honorierung erfolgt bei Beauftragung als  staatlich  anerkannter  Sachverständiger  für Schall- und Wärmeschutz  (AKNW) gemäß der gültigen HOAI für thermische Bauphysik.

Alle Kontrollen, Überprüfungen oder Erstellungen von Energiebedarfsberechnungen, die aufgrund von Privatgutachten gemacht werden, unterliegen der zuvor vertraglich definierten Stundenhonorarbasis.

                                                                               dazu siehe unter Kosten und Kontaktformular